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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 17. Dezember 2015 – Bowles/EZB

(Rechtssache F-94/14)1

(Öffentlicher Dienst – Personal der EZB – Mitglieder der Personalvertretung – Vergütung – Gehalt – Zusätzliche Gehaltserhöhung – Kriterien für die Gewährung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Carlos Bowles (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagte: Europäische Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: E. Carlini, S. Camilleri und M. López Torres im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Direktoriums der EZB, dem Kläger im Rahmen des Verfahrens der jährlichen Überprüfung der Gehälter und Zulagen für das Jahr 2014 keine zusätzliche Gehaltserhöhung zu gewähren

Tenor des Urteils

Die Entscheidung des Direktoriums der Europäischen Zentralbank vom 25. Februar 2014, Herrn Bowles für das Jahr 2014 keine zusätzliche Gehaltserhöhung zu gewähren, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Zentralbank trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Herrn Bowles entstandenen Kosten zu tragen.

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1     ABl. C 7 vom 12.1.2015, S. 49.