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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Åsa Sundholm gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 1. März 2004

(Rechtssache T-86/04)

Verfahrenssprache: Französisch

Åsa Sundholm, wohnhaft in Brüssel, hat am 1. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

-    die Entscheidung vom 10. April 2003, mit der die Beurteilung ihrer Entwicklung für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 festgelegt wurde, aufzuheben;

-    der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin trägt zur Begründung ihrer Klage vor, die angefochtene Beurteilung verweise auf ihre Zeiträume begründeter Abwesenheit und ihren Gesundheitszustand und verstoße damit gegen Artikel 7 Absatz 2 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts. Es liege ferner ein offensichtlicher Beurteilungsfehler vor, da die Bemerkungen und die Einzelbewertungen, die ihr in der Beurteilung erteilt worden seien, nicht übereinstimmten. Schließlich sei die streitige Beurteilung nicht hinreichend begründet, zumal sie von den Empfehlungen des paritätischen Evaluierungsausschusses abweiche und nach Artikel 8 Absatz 7 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts mit einer stichhaltigen Begründung versehen sein müsse.

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