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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 20. April 2005

in der Rechtssache T-86/04, Asa Sundholm gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte - Beurteilung der Laufbahnentwicklung - Beurteilungszeitraum 2001-2002)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-86/04, Asa Sundholm, Beamtin der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J. N. Louis und E. Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: C. Berardis Kayser und H. Kraemer, Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen Aufhebung der Beurteilung der Laufbahnentwicklung der Klägerin für den Beurteilungszeitraum 2001-2002 hat das Gericht (Zweite Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. Pirrung sowie der Richter N. J. Forwood und S. Papasavvas - Kanzler: I. Natsinas - am 20. April 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Entscheidung vom 10. April 2003, mit der eine Beurteilung der Laufbahnentwicklung für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 erstellt wurde, wird aufgehoben.

Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 94 vom 17.4.2004.