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Urteil des Gerichts vom 2. Oktober 2014 – Euro-Link Consultants und European Profiles/Kommission

(Rechtssache T-199/12)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Projekt zur Diversifizierung und Unterstützung des Tourismus auf der Krim – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Nichtigkeitsklage – Nicht anfechtbare Handlung – Bestätigende Maßnahme – Teilweise Unzulässigkeit – Begründungspflicht – Zuschlagskriterien – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Ermessensmissbrauch – Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Euro-Link Consultants Srl (Bukarest, Rumänien) und European Profiles AE Meleton kai Symvoulon Epicheiriseon (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Bartelt und A. Bordes, dann S. Bartelt und M. Konstantinidis)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Delegation der Europäischen Union in der Ukraine vom 28. Februar 2012, ergangen im Rahmen des nichtoffenen Ausschreibungsverfahrens EuropeAid/131567/C/SER/UA „Projekt zur Diversifizierung und Unterstützung des Tourismus auf der Krim“, mit dem der Auftrag nicht an das Konsortium der Klägerinnen vergeben wurde, sowie der späteren, die Beschwerden der Klägerinnen zurückweisenden Beschlüsse, erlassen am 14. März 2012 von derselben Behörde und am 2. Mai 2012 vom Direktor der Direktion „Nachbarschaft“ der Generaldirektion „Entwicklung und Zusammenarbeit - EuropeAid“ der Kommission

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Euro-Link Consultants Srl und European Profiles AE Meleton kai Symvoulon Epicheiriseon tragen die Kosten.

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1     ABl. C 209 vom 14.7.2012.