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Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Frankreich), eingereicht am 10. März 2022 – Saint-Louis Sucre/Premier ministre, Ministre de l’Agriculture et de l’Alimentation, SICA des betteraviers d’Étrépagny

(Rechtssache C-183/22)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Conseil d’État

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Saint-Louis Sucre

Beklagte: Premier ministre, Ministre de l’Agriculture et de l’Alimentation, SICA des betteraviers d’Étrépagny

Vorlagefragen

1.    Ist die in Art. 153 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 20131 verankerte Regel, dass die Satzung einer Erzeugerorganisation von deren Mitgliedern verlangt „nur Mitglied einer einzigen Erzeugerorganisation für ein bestimmtes Erzeugnis ihres Betriebs zu sein“, dahin auszulegen, dass sie nur für angeschlossene Erzeuger gilt?

2.    Ist im Rahmen der Prüfung, ob der in Art. 153 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 verankerte Grundsatz gewahrt wird, wonach die einer Erzeugerorganisation angeschlossenen Erzeuger diese und die von ihr getroffenen Entscheidungen demokratisch kontrollieren müssen,

bei der Beurteilung der Unabhängigkeit der Mitglieder der Organisation ausschließlich darauf abzustellen, dass bei ihnen ein und dieselbe natürliche oder juristische Person das Kapital hält, oder sind auch andere Verbindungen zu berücksichtigen, wie etwa bei Mitgliedern, die keine Erzeuger sind, die Mitgliedschaft in demselben berufsständischen Verband oder bei angeschlossenen Erzeugern die Wahrnehmung von Führungsverantwortung in einem solchen Verband?

Ist der Umstand, dass die der Erzeugerorganisation angeschlossenen Erzeuger die Stimmenmehrheit auf sich vereinen, dafür ausreichend, um eine von ihnen über die Organisation tatsächlich ausgeübte Kontrolle zu bejahen, oder muss unter Berücksichtigung der Verteilung der Stimmen zwischen den wirklich unabhängigen Mitgliedern geprüft werden, ob von den Mitgliedern, die keine Erzeuger sind, eines oder mehrere über einen Stimmenanteil verfügt bzw. verfügen, der sie – selbst ohne eine Mehrheit zu haben – in die Lage versetzt, die von der Erzeugerorganisation getroffenen Entscheidungen zu kontrollieren?

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1     Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. 2013, L 347, S. 671).