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Klage, eingereicht am 18. November 2019 – Bennahmias/Parlament

(Rechtssache T-799/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Jean-Luc Bennahmias (Marseille, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-M. Rikkers, J.-L. Teheux und M. Ganilsy)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 16. September 2019 für nichtig zu erklären;

die Belastungsanzeige Nr. 2019-1598, mit der die Einziehung von 15 105 Euro angeordnet wurde, für nichtig zu erklären;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:

Der angefochtene Beschluss sei unzureichend begründet, da die Erwägungen des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments unklar seien und nicht daraus hervorgehe, inwiefern die vorgelegten Unterlagen keine Arbeitsnachweise seien.

Der angefochtene Beschluss enthalte einen Beurteilungsfehler, da der vom Generalsekretär des Europäischen Parlaments festgestellte Sachverhalt nicht zutreffe.

Die Beweislast sei umgekehrt worden. Der Kläger vertritt insoweit die Auffassung, es obliege nicht ihm, die Arbeit seines parlamentarischen Assistenten nachzuweisen, sondern im Gegenteil dem Parlament, das Gegenteil zu beweisen.

Es sei gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen worden, da der vom Kläger verlangte Betrag voraussetze, dass der parlamentarische Assistent niemals für den Kläger gearbeitet habe.

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