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Urteil des Gerichts vom 24. März 2021 – Bennahmias/Parlament

(Rechtssache T-799/19)1

(Institutionelles Recht – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Parlaments – Zulage für parlamentarische Assistenz – Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter Beträge – Beweislast – Begründungspflicht – Rechtsfehler – Sachverhaltsirrtum – Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Jean-Luc Bennahmias (Marseille, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-M. Rikkers, J.-L. Teheux und M. Ganilsy sowie Rechtsanwältin C. De Kuyper)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Lorenz und M. Ecker)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Generalsekretärs des Parlaments vom 16. September 2019 über die Wiedereinziehung des an den Kläger rechtsgrundlos für parlamentarische Assistenz gezahlten Betrags von 15 105 Euro sowie der entsprechenden Belastungsanzeige vom 19. September 2019

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Jean-Luc Bennahmias trägt neben seinen eigenen Kosten die dem Europäischen Parlament entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 45 vom 10.2.2020.