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Amtsblattmitteilung

 

Urteil des Gerichts erster Instanz

7. Mai 2003

in der Rechtssache T-278/01: Eric den Hamer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte ( Beurteilung ( Anfechtungsklage ( Schadensersatzklage)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-278/01, Eric den Hamer, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Malines (Belgien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und A. Dal Ferro) erstens wegen Aufhebung der Entscheidung, mit der die Beurteilung des Klägers für den Beurteilungszeitraum 1995-1997 bestätigt wurde, und zweitens wegen Verurteilung der Kommission, den insbesondere durch die verspätete Erstellung dieser Beurteilung verursachten Schaden wieder gutzumachen, hat das Gericht (Einzelrichter: J. Pirrung) ( Kanzler: D. Christensen, Verwaltungsrätin ( am 7. Mai 2003 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Kommission wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 3 000 Euro zu zahlen.

2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - (ABl. C 3 vom 5. 1. 2002.