Klage, eingereicht am 19. Dezember 2011 - Dimension Data Belgium/Parlament
(Rechtssache T-650/11)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Dimension Data Belgium SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Levert und M. Velghe)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die ihr mit E-Mail vom 18. Oktober 2011 zugestellte Entscheidung des Europäischen Parlaments, das Angebot, das sie für das Los Nr. 1 des Auftrags PE-ITEC-DIT-ITIM-TELSIS abgegeben hat, abzulehnen und dieses Los Nr. 1 an die BT Belgien zu vergeben, für nichtig zu erklären;
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.
Erster Klagegrund: Begründungsmangel der streitigen Entscheidung, da das Parlament der Klägerin keinerlei Informationen über die Merkmale des ausgewählten Angebots mitgeteilt habe.
Zweiter Klagegrund: Verletzung der dem Parlament nach den Art. 89, 92, 97 und 100 der Haushaltsordnung
2 und Art. 138 der Durchführungsbestimmungen obliegenden Transparenzpflicht, da das Parlament die Kriterien für die Bewertung der Angebotspreise nicht klar, vollständig und genau festgelegt habe.
Dritter Klagegrund: Offensichtlicher Beurteilungsfehler bei der Bestimmung der Kriterien für die Bewertung der Qualität der Angebote sowie Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gegen Art. 138 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen, da der Auftraggeber ein Bewertungskriterium berücksichtigt habe, das nicht auf die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots abziele.
Vierter Klagegrund: Offensichtlicher Fehler bei der Beurteilung der Qualität der finanziellen Angebote und Verstoß gegen Art. 139 der Durchführungsbestimmungen durch die Vergabe von Los 1 des streitigen Auftrags an die Gesellschaft BT Belgien, da deren Angebot derart ungewöhnlich niedrig sei, dass es vom Parlament abgelehnt oder aber als nicht den Verdingungsunterlagen entsprechend angesehen werden müsse.
____________1 - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248, S. 1).2 - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1065/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357, S. 1).