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Klage, eingereicht am 7. März 2014 – ANKO/Kommission und REA

(Rechtssache T-165/14)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: ANKO Anonymos Etairia Antiprosopeion, Emporiou kai Viomichanias (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)

Beklagte: Europäische Kommission und Exekutivagentur für die Forschung (REA)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Aussetzung der Zahlung, die die als Bevollmächtigte der Kommission handelnde REA für den Betrag verfügt hat und aufrechterhält, den die Kommission der Klägerin als Zuschuss zu dem Projekt ESS noch immer schuldet, einen Verstoß der Kommission gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen darstellt;

festzustellen, dass der Betrag von 125 253,82 Euro, den die Kommission als Zuschuss zu dem Projekt ESS nach wie vor nicht zahlt, förderfähigen Kosten entspricht und dass die Kommission diesen Betrag somit an ANKO zu zahlen hat;

festzustellen, dass der Gesamtbetrag von 216 172,68 Euro, den die Kommission der Klägerin bereits als Zuschuss zum Projekt ESS gezahlt hat, forderfähigen Kosten entspricht, und

der REA und der Kommission die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage betrifft die Haftung der REA und der Kommission gemäß Art. 272 AEUV für den Vertrag Nr. 217951 zur Durchführung des Projekts ESS.

Die Klägerin macht insbesondere geltend, dass die als Bevollmächtigte der Kommission handelnde REA ohne entsprechende Berechtigung und unter Verstoß gegen den Vertrag über das Projekt ESS die Zahlung an ANKO ausgesetzt habe. Außerdem habe die Kommission im Bestreben, die Methode der „Extrapolation“ anzuwenden, ohne rechtliche Grundlage und entgegen sowohl dem Vertrag als auch dem anwendbaren Recht die Förderfähigkeit im Wesentlichen sämtlicher von ANKO für das Projekt ESS geltend gemachten Kosten in Zweifel gezogen.