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Klage, eingereicht am 9. November 2009 - Nikolchov/Kommission

(Rechtssache F-94/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Vladimir Nikolchov (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Lemal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 29. Juli 2009, mit der dem Kläger die Gewährung von Tagegeld nach seiner Einstellung als Beamter auf Probe am 16. Januar 2009 versagt worden ist

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die vorliegende Klage der Form nach zulässig ist;

festzustellen, dass Anhang VII des Statuts, Art. 10 des Anhangs VII des Statuts und der Beschluss der Kommission vom 15. April 2004 zur Annahme allgemeiner Durchführungsbestimmungen zu Art. 7 Abs. 3 des Anhangs VII verletzt worden sind;

infolgedessen die Entscheidung R/9/09 der Anstellungsbehörde vom 29. Juli 2009, mit der seine Beschwerde mit dem Antrag auf Gewährung von Tagegeld wegen seines zweiten Dienstantritts gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. b zweiter Gedankenstrich des Anhangs VII des Statuts zurückgewiesen worden ist;

der Beklagten aufzugeben, an den Kläger das nicht gewährte Tagegeld in Höhe von 10 979,43 Euro oder jeden anderen, vom Gericht festzusetzenden Betrag nebst Verzugszinsen seit dem Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde bis zum Ausgleich der Schuld zu zahlen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

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