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Urteil des Gerichts vom 21. Juni 2012 - Spanien/Kommission

(Rechtssachen T-178/10, T-263/10 und T-265/10)

(Von Spanien betriebene operationelle Programme des Kohäsionsfonds und des EFRE - Zwischenzahlungsantrag - Vorliegen von Hinweisen auf erhebliche Mängel in der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme - Maßnahmen zur Unterbrechung der Zahlungsfrist - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Prüfungsstrategie - Rechtssicherheit - Berechtigtes Vertrauen - Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: N. Díaz Abad)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Urraca Caviedes und B. Conte sowie, in der Rechtssache T-178/10, A. Steiblytė)

Gegenstand

Klagen gegen die Entscheidungen der Kommission vom 12. Februar 2010 (T-178/10), vom 8. April 2010 (T-263/10) und vom 15. April 2010 (T-265/10), mit denen diese den spanischen Behörden die Unterbrechung der Frist zur Zahlung bestimmter vom Königreich Spanien beantragter Zwischenzahlungen mitgeteilt hat

Tenor

Die Rechtssachen T-178/10, T-263/10 und T-265/10 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

Die Klagen werden abgewiesen.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 161 vom 19.6.2010.