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Klage, eingereicht am 26. Januar 2015 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-12/15)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis, R. Metz und D. Verbeke sowie Rechtsanwältinnen N. de Montigny und T. Van Lysebeth)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Ansprüche des Klägers auf Erstattung der jährlichen Reisekosten nach Art. 8 des Anhangs VII des Statuts der Beamten in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 des Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten geänderten Fassung festgesetzt werden

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Gehaltsabrechnung des Klägers für den Monat Juni 2014 aufzuheben, soweit darin erstmals Art. 8 des Anhangs VII des Status in der seit dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung angewandt wurde, um die Erstattung seiner Reisekosten festzusetzen;

soweit erforderlich, die Musterentscheidung vom 15. Oktober 2014 aufzuheben, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.