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Klage, eingereicht am 12. Januar 2015 – ZZ u. a./Kommission

(Rechtssache F-4/15)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz, Rechtsanwältin N. Flandin und Rechtsanwalt S. Rodrigues)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, die in den Verordnungen Nrn. 422/2014 und 423/2014 für die Jahre 2011 und 2012 vorgesehenen Angleichungen auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Kläger anzuwenden, und Ersatz des entstandenen materiellen Schadens

Anträge

Die Kläger beantragen,

die angefochtenen Entscheidungen und, soweit erforderlich, die Entscheidungen aufzuheben, mit denen die Beschwerden zurückgewiesen wurden;

die Beklagte zu verurteilen, ihnen die rückständigen Dienstbezüge, die einer Angleichung ihrer Dienst- und Versorgungsbezüge um einen Satz von 1,7 % in den Jahren 2011 und 2012 entsprechen, als Ersatz des materiellen finanziellen Schadens zu zahlen, zuzüglich Verzugszinsen ab dem Tag der Verkündung des zu erlassenden Urteils nach dem um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatz der Europäischen Zentralbank;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.