Klage, eingereicht am 31. Dezember 2013 – The Directv Group/HABM – Bolloré (DIRECTV)
(Rechtssache T-722/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: The Directv Group, Inc. (El Segundo, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Valentin)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bolloré SA (Ergué-Gabéric, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Oktober 2013 in der Sache R 1960/2012-2 aufzuheben.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „DIRECTV“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 41 – Eingetragene Gemeinschaftsmarke Nr. 100 750.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Antragstellerin im Verfallsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Die Gemeinschaftsmarke wurde teilweise für verfallen erklärt.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben und die Gemeinschaftsmarke vollständig für verfallen erklärt.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke