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Beschluss des Gerichts vom 20. Dezember 2023 – Willemsen/Kommission

(Rechtssache T-174/23)1

(Nichtigkeitsklage – Forschung und technische Entwicklung – Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ [2014-2020] – Beschluss über die Festsetzung einer Zahlungspflicht, der ein vollstreckbarer Titel ist – Art. 299 AEUV – Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung – Verstoß gegen Formerfordernisse – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Merel Johanna Willemsen (Amsterdam, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwalt G. Geelkerken)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch T. Van Noyen und O. Verheecke als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses C(2021) 9665 final der Kommission vom 14. Dezember 2021 über die Einziehung einer mit Zahlungsaufforderung Nr. 4840200003 registrierten Forderung.

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Frau Merel Johanna Willemsen trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 216 vom 19.6.2023.