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Klage, eingereicht am 19. August 2011 - Scandic Distilleries/HABM - Bürgerbräu, August Röhm & Söhne (BÜRGER)

(Rechtssache T-460/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Scandic Distilleries SA (Bihor, Rumänien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Á. László)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bürgerbräu, August Röhm & Söhne KG (Bad Reichenhall, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Mai 2011 in der Sache R 1962/2010-2 abzuändern und die Eintragung als Gemeinschaftsmarke für alle betroffenen Waren und Dienstleistungen zu gewähren;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "BÜRGER ORIGINAL PREMIUM PILS TRADITIONAL BREWED QUALITY REGISTERED TRADEMARK SIEBENBURGEN" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 32 und 35 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8359663.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke "Bürgerbräu" (Nr. 1234061) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 21, 32 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht festgestellt habe, dass es eine Verwechslungsgefahr gebe.

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