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Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 2021 – Polskie Linie Lotnicze „LOT“/Kommission

(Rechtssache T-296/18)1

(Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Luftverkehr - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt wird – Relevanter Markt – Beurteilung der Auswirkungen des Vorgangs auf den Wettbewerb – Verpflichtungen – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Polskie Linie Lotnicze „LOT“ S.A. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Jeżewski und M. König)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Wildpanner, T. Franchoo und J. Szczodrowski)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Deutsche Lufthansa AG (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Völcker und R. Benditz)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2017) 9118 final der Kommission vom 21. Dezember 2017 zur Feststellung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.8633 – Lufthansa/ Certain Air Berlin Assets)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Polskie Linie Lotnicze „LOT“ S.A. trägt die Kosten.

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1     ABl. C 231 vom 2.7.2018.