Language of document : ECLI:EU:T:2021:791


 


 



Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 17. November 2021 –
KV/Kommission

(Rechtssache T430/20)

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Einstellung – Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/371/19 – Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht zur nächsten Stufe des Auswahlverfahrens zuzulassen – Zulassungskriterium in Bezug auf die Berufserfahrung – Übereinstimmung des vom Prüfungsausschuss verwendeten Kriteriums mit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens“

Beamte – Auswahlverfahren – Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen – Zulassungsvoraussetzungen – Vorgelegte Bildungsabschlüsse oder bescheinigte Berufserfahrung – Beurteilung durch den Prüfungsausschuss – Festlegung der Beurteilungskriterien – Zulässigkeit – Grenzen – Einhaltung der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Anwendung eines der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens widersprechenden Kriteriums – Unzulässigkeit

(Beamtenstatut, Anhang III, Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1)

(vgl. Rn. 27, 28, 33, 41)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 19. September 2019, mit der der Antrag des Klägers auf Überprüfung seiner Nichtzulassung zur nächsten Stufe des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/371/19 zurückgewiesen wurde, und auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 31. März 2020, mit der die Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses zurückgewiesen wurde

Tenor

1.

Die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 19. September 2019, mit der der Antrag auf Überprüfung des Ausschlusses von KV vom Auswahlverfahren EPSO/AD/371/19 zurückgewiesen wurde, wird aufgehoben.

2.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.