Language of document : ECLI:EU:T:2021:795


 


 



Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 17. November 2021 –
Jakober/EUIPO (Form einer Tasse)

(Rechtssache T658/20)

„Unionsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke – Form einer Tasse – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) – Keine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 3 der Verordnung 2017/1001)“

1.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Dreidimensionale Marken, die aus der Form der Ware bestehen – Unterscheidungskraft – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 14, 15, 19, 20, 32, 37)

2.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Dreidimensionale Marke in der Form einer Tasse

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 31, 35, 36, 40, 43)

3.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Beurteilung der Eintragungsfähigkeit eines Zeichens – Berücksichtigung ausschließlich der Unionsregelung – Keine Bindung der Unionsinstanzen durch Entscheidungen der nationalen Behörden

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates)

(vgl. Rn. 41)

4.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung – Beweislast

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 3)

(vgl. Rn. 45)

5.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 3)

(vgl. Rn. 46-49)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. August 2020 (Sache R 554/2020‑5) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Tasse als Unionsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Philip Jakober trägt die Kosten.