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Klage, eingereicht am 4. April 2014 – Volkswagen/HABM (EXTRA)

(Rechtssache T-216/14)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Volkswagen AG (Wolfsburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt U. Sander)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. Februar 2014 in der Sache R 1788/2013-1 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „EXTRA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 28, 35 und 37 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 11 769 155

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009