Klage, eingereicht am 4. April 2014 – Volkswagen/HABM (EXTRA)
(Rechtssache T-216/14)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Volkswagen AG (Wolfsburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt U. Sander)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. Februar 2014 in der Sache R 1788/2013-1 aufzuheben;
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „EXTRA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 28, 35 und 37 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 11 769 155
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009