Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. August 2014 – Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo/Kommission
(Rechtssache T-215/14 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Flughafeninfrastruktur – Öffentliche Finanzierung, die von Gemeinden zugunsten eines Regionalflughafens gewährt wird – Beschluss, mit dem eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: PolnischParteienAntrags
ugunsten
eines Regionalflughafens gewährt wird – Beschluss, mit dem eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Antrag auf Aussetzung des Voll
zugs – Fehlende Dringlichkeit)Verfahrenssprache: PolnischParteienAntrags
uf vorläufi
gen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.