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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. August 2014 – Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo/Kommission

(Rechtssache T-215/14 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Flughafeninfrastruktur – Öffentliche Finanzierung, die von Gemeinden zugunsten eines Regionalflughafens gewährt wird – Beschluss, mit dem eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: PolnischParteienAntrags

ugunsten

eines Regionalflughafens gewährt wird – Beschluss, mit dem eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Antrag auf Aussetzung des Voll

zugs – Fehlende Dringlichkeit)Verfahrenssprache: PolnischParteienAntrags

uf vorläufi

gen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.