Klage, eingereicht am 23. Juni 2021 – Hecht Pharma/EUIPO – Gufic Biosciences (Gufic)
(Rechtssache T-346/21)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Hecht Pharma GmbH (Bremervörde, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Sachs und J. Sachs)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gufic Biosciences Ltd. (Mumbai, Indien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke Gufic – Unionsmarke Nr. 8 613 044
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 3. Juni 2021 in der Sache R 2738/2019-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Unionsmarke Nr. 8 613 044 „Gufic“ auch hinsichtlich der Warenklasse 5 „Arzneimittel“ für verfallen zu erklären;
der Gufic Biosciences Ltd. die Kosten des Klageverfahrens und der Vorverfahren aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verletzung von Art. 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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