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Klage, eingereicht am 23. Juni 2021 – Hecht Pharma/EUIPO – Gufic Biosciences (Gufic)

(Rechtssache T-346/21)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Hecht Pharma GmbH (Bremervörde, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Sachs und J. Sachs)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gufic Biosciences Ltd. (Mumbai, Indien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionswortmarke Gufic – Unionsmarke Nr. 8 613 044

Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 3. Juni 2021 in der Sache R 2738/2019-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Unionsmarke Nr. 8 613 044 „Gufic“ auch hinsichtlich der Warenklasse 5 „Arzneimittel“ für verfallen zu erklären;

der Gufic Biosciences Ltd. die Kosten des Klageverfahrens und der Vorverfahren aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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