Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 6. November 2012 - Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-41/06 RENV)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Dienstunfähigkeit - Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Zusammensetzung des Invaliditätsausschusses - Ordnungsmäßigkeit - Voraussetzungen)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Zurückverweisung nach Aufhebung - Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, und Aufhebung einer Reihe von Maßnahmen, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen, sowie Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen, die in den Rechtssachen F-41/06, F-41/06 RENV und T-20/09 P entstanden sind.
____________1 - ABl. C 131 vom 3.6.2006, S. 54.