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Klage, eingereicht am 1. August 2012 – ZZ/Rat

(Rechtssache F-84/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Velardo)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der dem Kläger der unmittelbare Zugang zum Abschlussbericht mit den Schlussfolgerungen des Invaliditätsausschusses und der Zugang zur Diagnose des dritten Arztes dieses Ausschusses verweigert werden

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 17. Oktober 2011 aufzuheben, mit der dem Kläger der unmittelbare Zugang zum Abschlussbericht mit den Schlussfolgerungen des Invaliditätsausschusses und der Zugang zur Diagnose des dritten Arztes dieses Ausschusses verweigert werden;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 24. März 2012, die die Antwort auf die nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts eingelegte Beschwerde darstellt, aufzuheben;

den Beklagten zum Ersatz des entstandenen materiellen und immateriellen Schadens und zur Zahlung von Ausgleichs- und Verzugszinsen zum Zinssatz von 6,75 % zu verurteilen;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.