Klage, eingereicht am 22. Mai 2008 - Interflon / HABM - Illinois Tool Works (FOODLUBE)
(Rechtssache T-200/08)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Interflon BV (Roosendaal, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: S. M. Wertwijn, Rechtsanwältin)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Illinois Tool Works Inc. (Glenview, USA)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in der Sache R 638/2007-2 vom 3. März 2008 aufzuheben;
dem Antrag der Klägerin auf Nichtigerklärung der betroffenen Gemeinschaftsmarke stattzugeben.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke FOODLUBE für Waren der Klassen 1 und 4 - Anmeldung Nr. 1 647 734.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die betroffene Gemeinschaftsmarke keine Unterscheidungskraft habe; Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die betroffene Gemeinschaftsmarke die gekennzeichneten Waren nicht nach ihrer Herkunft unterscheiden könne.
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