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Klage, eingereicht am 22. Mai 2008 - Interflon / HABM - Illinois Tool Works (FOODLUBE)

(Rechtssache T-200/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Interflon BV (Roosendaal, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: S. M. Wertwijn, Rechtsanwältin)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Illinois Tool Works Inc. (Glenview, USA)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in der Sache R 638/2007-2 vom 3. März 2008 aufzuheben;

dem Antrag der Klägerin auf Nichtigerklärung der betroffenen Gemeinschaftsmarke stattzugeben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke FOODLUBE für Waren der Klassen 1 und 4 - Anmeldung Nr. 1 647 734.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die betroffene Gemeinschaftsmarke keine Unterscheidungskraft habe; Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die betroffene Gemeinschaftsmarke die gekennzeichneten Waren nicht nach ihrer Herkunft unterscheiden könne.

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