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Urteil des Gerichts vom 6. Juni 2013 – VIP Car Solutions/Parlament

(Rechtssache T-668/11)1

(Außervertragliche Haftung – Öffentliche Dienstleistungsaufträge − Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Beförderung der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit Pkw und Minibus einschließlich Fahrer während der Sitzungsperioden in Straßburg – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Nichtigerklärung der ablehnenden Entscheidung durch das Gericht − Schaden, der infolge der Entscheidung entstanden sein soll, mit der das Angebot der Klägerin abgelehnt wurde – Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: VIP Car Solutions SARL (Hoenheim, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G.  Welzer)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Hellinckx und M. Mraz, dann L. Darie und M. Mraz)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der der Klägerin infolge der − durch das Urteil des Gerichts vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament (T-89/07, Slg. 2009, II-1403), für nichtig erklärten − Entscheidung des Europäischen Parlaments entstanden sein soll, mit der das Angebot abgelehnt wurde, das sie im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens PE/2006/06/UTD/1 in Bezug auf die Beförderung der Mitglieder des Parlaments mit Pkw und Minibus einschließlich Fahrer während der Sitzungsperioden in Straßburg abgegeben hatte

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die VIP Car Solutions SARL trägt die Kosten.

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1     ABl. C 109 vom 14.4.2012.