Language of document :

Klage, eingereicht am 11. Januar 2013 - Łaszkiewicz/HABM - CABLES Y ESLINGAS (PROTEKT)

(Rechtssache T-18/13)

Sprache der Klageschrift: Polnisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Grzegorz Łaszkiewicz (Łódź, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin [radca prawny] J. Gwiazdowska)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: CABLES Y ESLINGAS, S.A. (Cerdanyola del Valles, Barcelona, Spanien)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 24. Oktober 2012 in der Sache R 701/2011-4 in vollem Umfang aufzuheben;

ein endgültiges Urteil zu erlassen - sofern es der Stand des Verfahrens zulässt - und damit die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8478331 zur Eintragung zuzulassen;

hilfsweise - sofern es der Stand des Verfahrens zulässt -, die Sache zur erneuten Entscheidung entsprechend den vom Gerichtshof aufgestellten bindenden Kriterien zurückzuverweisen;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten aufzuerlegen, darunter auch die vom Kläger im Verfahren vor der Beschwerdekammer und der Widerspruchsabteilung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt getragenen Kosten;

die in der Klageschrift angeführten Beweise zu erheben;

das Verfahren in schriftlicher Form und mit Polnisch als Verfahrenssprache durchzuführen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil "protekt" für Waren der Klassen 6, 7, 9, 22 und 25 - Anmeldung Nr. 008478331.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: CABLES Y ESLINGAS, S.A.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Spanien eingetragene Wortmarken PROTEK für Waren der Klassen 6 und 9.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;

Verstoß gegen den Legalitätsgrundsatz, u. a. Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Buchst. a bis d der Richtlinie 2008/95;

Verstoß gegen die Art. 75 und 76 der Verordnung Nr. 207/2009 sowie die Regeln 50 und 52 der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission.

____________