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Urteil des Gerichts vom 26. Juni 2014 – Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-20/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Ruhegehalt und Invalidengeld – Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – Invaliditätsausschuss – Zusammensetzung – Benennung der Ärzte – Untätigkeit des betreffenden Beamten bei der Benennung des zweiten Arztes – Benennung des zweiten Arztes durch den Präsidenten des Gerichtshofs – Benennung des dritten Arztes im gegenseitigen Einvernehmen des ersten und des zweiten benannten Arztes – Art. 7 des Anhangs II des Statuts – Klageabweisung im ersten Rechtszug nach Zurückverweisung durch das Gericht)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall, C. Berardis-Kayser und G. Gattinara im Beistand des Rechtsanwalts A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 6. November 2012, Marcuccio/Kommission (F-41/06 RENV, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1     ABl. C 71 vom 9.3.2013.