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Beschluss des Gerichts vom 29. Juni 2015 – Frank Bold/Kommission

(Rechtssache T-19/13)1

(Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – Treibhausgasemissionszertifikate – Beschluss, der Tschechischen Republik die Option einer übergangsweise erfolgenden kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung der Stromerzeugung zu bewilligen – Antrag auf interne Überprüfung des Beschlusses – Keine Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls – Beschluss der Kommission, den Antrag auf Überprüfung für unzulässig zu erklären – Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Frank Bold Society, vormals Ekologický právní servis (Brno, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Černý)Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. Oliver und L. Pignataro-Nolin, dann L. Pignataro-Nolin und J. Tomkin)Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smole

fensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)Verfahrenssprache: EnglischParteienKläger

epublik die Option einer übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung der Stromerzeugung zu bewilligen, als unzulässig zurückgewiesen wurde, und auf Nichtigerklärung des letztgenannten BeschlussesTenorDie Klage w

ird abgewie

sen.Die Frank Bold Society trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.Die Tschechische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 79 vom 16.3.2013.