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Klage, eingereicht am 24. März 2023 – Europäische Kommission/Republik Lettland

(Rechtssache C-192/23)

Verfahrenssprache: Lettisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Hermes und I. Naglis)

Beklagte: Republik Lettland

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Republik Lettland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 2 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten1 verstoßen hat, dass sie nicht für alle prioritären Pfade Aktionspläne erstellt und umgesetzt und diese nicht unverzüglich der Kommission übermittelt hat;

der Republik Lettland die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Gemäß Art. 13 Abs. 2 und 5 der Verordnung Nr. 1143/2014 habe die Republik Lettland nach der Annahme der Unionsliste drei Jahre Zeit gehabt, um eine Reihe von Aktionsplänen für die gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1143/2014 ermittelten prioritären Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung zu erstellen, umzusetzen und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission habe die in Art. 13 der Verordnung Nr. 1143/2014 genannte Liste am 13. Juli 2016 angenommen; der Dreijahreszeitraum sei daher am 13. Juli 2019 abgelaufen.

Lettland habe gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung mindestens fünf prioritäre Pfade ermittelt (Pfade betreffend den Gartenbau, die sekundäre Einbringung und Aquarien, was Pflanzen anbelangt, sowie Pfade betreffend die sekundäre Einbringung und das Entkommen von Orten der Haltung, was Tiere anbelangt).

Lettland habe jedoch nur für einen dieser prioritären Pfade Aktionspläne erstellt und der Kommission übermittelt.

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1 ABl. 2014, L 317, S. 35.