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Rechtsmittel, eingelegt am 21. Dezember 2009 von Luigi Marcuccio gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 7. Oktober 2009 in der Rechtssache F-122/07, Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-516/09 P)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

auf alle Fälle den angefochtenen Beschluss insgesamt und ausnahmslos aufzuheben;

festzustellen, dass die Klage im ersten Rechtszug, aufgrund deren der angefochtene Beschluss ergangen ist, insgesamt und ausnahmslos völlig zulässig war;

in erster Linie: dem Antrag in der Klageschrift im ersten Rechtszug insgesamt und ausnahmslos stattzugeben;

die Rechtsmittelgegnerin zur Erstattung sämtlicher Kosten und Honorare, die der Rechtsmittelführer in allen bisherigen Rechtszügen beglichen hat, zu verurteilen;

hilfsweise, das Verfahren zu neuer Entscheidung in der Sache an das Gericht für den öffentlichen Dienst in anderer Zusammensetzung zurückzuverweisen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das vorliegende Rechtsmittel richtet sich gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (GöD) vom 7. Oktober 2009 in der Rechtssache F-122/07. Mit diesem Beschluss hat das GöD eine Klage auf in erster Linie Aufhebung der Entscheidung, mit der die Rechtsmittelgegnerin den Antrag des Rechtsmittelführers auf Durchführung einer Untersuchung in Bezug auf bestimmten Vorfälle in den Jahren 2001 und 2003 abgelehnt hat, und auf Verurteilung der Kommission zum Ersatz des dem Rechtsmittelführer auf diese Weise entstandenen Schadens als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise rechtlich offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Der Rechtsmittelführer stützt sein Rechtsmittel auf Entstellung und Verdrehung des Sachverhalts durch den angefochtenen Beschluss sowie falsche Auslegung und Anwendung der Verpflichtung zur Begründung der Rechtsakte.

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