Urteil des Gerichts vom 19. November 2014 – Ntouvas/ECDC
(Rechtssache T-223/12)1
(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich – Abschlussberichte über vom Internen Auditdienst der Kommission zum ECDC durchgeführte Audits – Verweigerung des Zugangs – Begründungspflicht – Verpflichtung zu einer konkreten und individuellen Prüfung – Überwiegendes öffentliches Interesse)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Ioannis Ntouvas (Agios Stefanos, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Mylonas und V. Kolias)
Beklagter: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) (Prozessbevollmächtigte: zunächst R. Trott, dann J. Mannheim und A. Daume, im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des ECDC vom 27. März 2012 (DIR-12-0636-MSrukr), mit der dem Kläger der Zugang zu Abschlussberichten über vom Internen Auditdienst der Europäischen Kommission zum ECDC durchgeführte Audits verweigert wurde
Tenor
Die Entscheidung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vom 27. März 2012 (DIR-12-0636-MSrukr), mit der Herrn Ioannis Ntouvas der Zugang zu Abschlussberichten über vom Internen Auditdienst der Europäischen Kommission zum ECDC durchgeführte Audits verweigert wurde, wird für nichtig erklärt.
Das ECDC trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 227 vom 28.7.2012.