Language of document : ECLI:EU:T:2014:1053





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2014 – Oracle America/HABM – Aava Mobile (AAVA CORE)

(Rechtssache T‑618/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke AAVA CORE – Ältere Gemeinschaftswortmarke JAVA und im Sinne von Art. 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft notorisch bekannte Marke JAVA – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Keine Gefahr einer gedanklichen Verbindung – Verknüpfung zwischen den Zeichen – Fehlende Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Pauschale Verweisung auf andere, der Klageschrift nicht als Anlage beigefügte Schriftstücke – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 14)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 22‑24, 64)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken AAVA CORE und JAVA (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 25, 65, 66)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 29, 33)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 70)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. September 2013 (Sache R 1369/2012‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Oracle America, Inc. und der AAva Mobile Oy

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Oracle America, Inc. trägt die Kosten.