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Klage, eingereicht am 8. März 2024 – CU/EAD

(Rechtssache T-145/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CU (vertreten durch Rechtsanwältin N. de Montigny)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Direktorin für Haushalt und Humanressourcen vom 5. Mai 2023 aufzuheben, mit der sein Antrag auf Beistand gemäß Art. 24 des Statuts vom 18. Februar 2021 abgelehnt wurde,

den Beklagten zu verurteilen, den aufgrund seiner Verstöße dem Kläger entstandenen seelischen Schaden zu ersetzen, der nach billigem Ermessen mit 25 000 Euro beziffert wird,

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:

Verstoß gegen den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer, gegen die Beistandspflicht und gegen den Grundsatz der guten Verwaltung wegen der Länge der Untersuchung und der Bearbeitungsfrist für den Antrag auf Beistand, aber auch wegen mangelnder Bearbeitung der Beschwerde gegen eine beschwerende Entscheidung, was die Zahlung einer Entschädigung rechtfertige.

Verstoß gegen das Recht auf wirksame und sachdienliche Anhörung, fehlende Unparteilichkeit, Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gegen das Recht auf eine umfassende Untersuchung unter Berücksichtigung sowohl der belastenden als auch der entlastenden Umstände.

Offensichtlich fehlerhafte Beurteilung der geltend gemachten Behauptungen, des Begriffs des Mobbings und dessen, was als ungebührliches Verhalten zu betrachten sei, aber auch der betroffenen individuellen und kollektiven Verantwortlichkeiten.

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