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Klage, eingereicht am 4. März 2024 – WM/EIB

(Rechtssache T-141/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: WM (vertreten durch Rechtsanwalt B. Maréchal)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Aufhebung (i) des am 29. März 2022 ausgestellten Dokuments über die berufliche Leistung des Klägers für das Jahr 2021 (erste angefochtene Entscheidung); (ii) des am 15. März 2023 neu ausgestellten Dokuments über die berufliche Leistung des Klägers für das Jahr 2021, mit der die erste angefochtene Entscheidung bestätigt wurde (zweite angefochtene Entscheidung), (iii) der am 22. März 2023 mitgeteilten Entscheidung, dem Kläger für das Jahr 2022 keine angemessene Gehaltserhöhung nach dem von der Beklagten angewandten Durchschnittswert zusammen mit einer Leistungsprämie für das Jahr 2021 und einer Beförderung zuzuerkennen (dritte angefochtene Entscheidung), und (iv) der Entscheidung der Beklagten vom 21. November 2023, mit der der Antrag des Klägers – in dem er die Rechtmäßigkeit der drei oben genannten angefochtenen Entscheidungen bestritt – vom 21. Mai 2023 auf verwaltungsrechtliche Überprüfung abgelehnt wurde;

den Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen, dessen Höhe auf 30 000 Euro beziffert und der nach billigem Ermessen festgesetzt wird;

den Ersatz des ihm entstandenen materiellen Schadens anzuordnen, dessen vorläufig berechnete Höhe auf 50 000 Euro beziffert und der nach billigem Ermessen festgesetzt wird;

die Erstattung von Rechtsberatungskosten für das laufende Verfahren in Höhe von 35 000 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer).

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt.

Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidungen infolge von Handlungen und/oder Unterlassungen der Beklagten, die gegen die Grundrechte des Klägers auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, auf gute Verwaltung und auf Einhaltung der Fürsorgepflicht der Beklagten gegenüber dem Kläger verstoßen hätten.

Haftung der Beklagten für materielle und immaterielle Schäden, die dem Kläger aufgrund der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidungen und den damit verbundenen Verletzungen der Grundrechte des Klägers entstanden sei.

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