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Klage, eingereicht am 3. Mai 2010 - Strålfors Aktiebolag/HABM (ID SOLUTIONS)

(Rechtssache T-212/10)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Strålfors AB (Malmö, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Nielsen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. Januar 2010 in der Sache R 1112/2009-2 aufzuheben;

die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 8235186 "IDENTIFICATION SOLUTIONS" für "Etiketten und Kisten aus Papier und Karton (nicht zur Identifizierung von Personen); Buchbinderartikel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke, Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen- und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff (soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist); Drucklettern; Druckstöcke" in Klasse 16 zur Eintragung zuzulassen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "IDENTIFICATION SOLUTIONS" für Waren der Klasse 16 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8235186.

Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde und Bestätigung der angefochtenen Entscheidung.

Klagegründe: Die Klägerin macht geltend, die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 8235186 "IDENTIFICATION SOLUTIONS" sei zur Eintragung für Waren in Klasse 16 zuzulassen, da "IDENTIFICATION SOLUTIONS" für diese Waren unterscheidungskräftig sei und deshalb die Voraussetzungen nach Art. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates erfülle.

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