Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

    BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    vom 20. Dezember 2001

in der Rechtssache T-214/01 R, Bank für Arbeit und Wirtschaft AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ( Wettbewerb ( Einsicht in Unterlagen ( Zulässigkeit ( Dringlichkeit ( Interessenabwägung)

    (Verfahrenssprache: Deutsch)

In der Rechtssache T-214/01 R, Bank für Arbeit und Wirtschaft AG mit Sitz in Wien (Österreich), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. J. Niemeyer, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: S. Rating) wegen Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung COMP/D-1/36.571 vom 25. Juli 2001, hilfsweise wegen Verpflichtung der Kommission, die Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 10. September 1999 und die ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 21. November 2000 in der Sache COMP/36.571 nicht an die Freiheitliche Partei Österreichs weiterzuleiten, hat der Präsident des Gerichts am 20. Dezember 2001 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

1.Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2.Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

____________