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Urteil des Gerichts vom 17. November 2021 – KR/Kommission

(Rechtssache T-408/20)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Dienstbezüge – Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder – Art. 2 des Anhangs VII des Statuts – Begriff „unterhaltsberechtigtes Kind“ – Weigerung, einem Studenten, der ein Stipendium erhält, den Status eines unterhaltsberechtigten Kindes zu gewähren – Tatsächlicher Unterhalt des Kindes – Krankheitsfürsorgesystem)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: KR (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und D. Milanowska)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Kommission vom 25. Oktober 2019, das Kind des Klägers ab dem 1. September 2019 nicht mehr als unterhaltsberechtigtes Kind im Sinne von Art. 2 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Union anzusehen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

KR trägt die Kosten.

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1     ABl. C 279 vom 24.8.2020.