Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. September 2013 – Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission
(Rechtssache T‑73/08)
„Finanzielle Beteiligung im Rahmen des Daphne-II-Programms – Bestimmung des endgültigen Betrags der Finanzhilfe – Lastschriftanzeige – Anfechtbare Handlung – Begründungspflicht – Faires Verfahren – Beurteilungsfehler“
1. Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Streitgegenstand – Definition – Änderung im Laufe des Verfahrens – Verbot (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnrn. 42-44)
2. Gerichtliches Verfahren – Unzulässigkeit von Klagen – Erhebung einer Einrede der Unzulässigkeit – Abweisung einer Klage als unbegründet ohne vorherige Entscheidung über die Einrede der Unzulässigkeit – Prozessökonomie (Verfahrensordnung des Gerichts) (vgl. Randnrn. 47, 48)
3. Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Entscheidung über die Kürzung eines Zuschusses wegen Unregelmäßigkeiten – Fehlen einer Kopie des Arbeitsvertrags – Rechtfertigung mit Gründen des Datenschutzes – Fehlen – Nicht förderfähige Kosten (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 55-59)
4. Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Finanzierung nur der tatsächlich entstandenen Kosten – Nachweis, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind – Fehlen – Nicht förderfähige Kosten (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 67-70)
5. Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Finanzierung nur der tatsächlich entstandenen Kosten – Beweislastverteilung (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 79-81, 103-105)
6. Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Entscheidung über die Kürzung eines Zuschusses wegen Unregelmäßigkeiten – Interessenkonflikt – Nicht förderfähige Kosten (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 126-130)
7. Haushalt der Europäischen Union – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Entscheidung über die Kürzung eines Zuschusses wegen Unregelmäßigkeiten – Nicht förderfähige Kosten (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 132-135, 153, 154)
8. Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verteidigungsrechte – Geltung für Verwaltungsverfahren vor der Kommission – Gemeinschaftszuschuss – Angemessene Frist zur Stellungnahme – Weigerung, eine Verlängerung der Antwortfrist zu gewähren – Keine Verletzung der Verteidigungsrechte (Art. 274 EG) (vgl. Randnrn. 187-192)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung der in der Lastschriftanzeige vom 26. November 2007 enthaltenen Entscheidung der Kommission, mit der sie vom Kläger den ihm im Rahmen der Daphne-Finanzhilfevereinbarung JLS/DAP/2004‑1/080/YC ausgezahlten Betrag von 23 228,07 Euro zurückgefordert hat |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Das Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung e. V. trägt die Kosten. |