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Klage, eingereicht am 12. Februar 2008 - Axis AB / HABM - Etra Investigación y Desarollo (ETRAX)

(Rechtssache T-70/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Axis AB (Lund, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Norderyd)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Etra Investigación y Desarollo SA (Valencia, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. November 2007 in der Sache R 334/2007-2 aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Gemeinschaftswortmarke "ETRAX" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 42 - Anmeldung Nr. 3 890 291.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Etra Investigación y Desarollo SA.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bildmarken mit dem Wortbestandteil "ETRA" und den Buchstaben "I" und "D" in Verbindung mit dem Zeichen "+" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben, und die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben.

Klagegründe: Verstoß gegen Regel 49 der Verordnung (EG) Nr. 2868/951 der Kommission (GMDV) und Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates (GMV).

Die Klägerin macht geltend, die Beschwerdekammer habe zu Unrecht festgestellt, dass die Beschwerde in Einklang mit Regel 49 Abs. 1 GMDV erhoben worden sei, wonach die Beschwerdekammer eine Beschwerde, die den Art. 57 bis 59 GMV und Regel 48 Abs. 1 Buchst. c GMDV nicht entspreche, als unzulässig zurückweisen müsse. Die Beschwerdekammer habe ferner deshalb gegen Regel 49 Abs. 1 und 2 GMDV verstoßen, weil die Gegenseite den sprachlichen Mangel nicht vor Ablauf der Beschwerdefrist, d. h. bis zum 12. Februar 2007, behoben habe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 303, S. 1).