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Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 23. Januar 2009 - Pannon Hőerőmű/Kommission

(Rechtssache T-352/08 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, mit der die von Ungarn bestimmten Stromerzeugern mittels Stromabnahmeverträgen gewährten staatlichen Beihilfen für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit - Interessenabwägung)

Verfahrenssprache: Ungarisch

Parteien

Antragstellerin: Pannon Hőerőmű Energiatermelő, Kereskedelmi és Szolgáltató Zrt. (Pannon Hőerőmű Zrt.) (Pécs, Ungarn) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Kohlrusz, P. Simon und G. Ormai)

Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Giolito und K. Talabér-Ritz)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 2 der Entscheidung C (2008) 2223 final der Kommission vom 4. Juni 2008 hinsichtlich der von der Republik Ungarn mittels Stromabnahmeverträgen gewährten staatlichen Beihilfe

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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