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Klage, eingereicht am 17. März 2010 - Lidl Stiftung/HABM - Vinotasia (VITASIA)

(Rechtssache T-124/10)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Lidl Stiftung & Co. KG (Neckarsulm, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Schaeffer und A. Marx)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Vinotasia GmbH (Koblenz, Deutschland)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 14. Januar 2010 im Beschwerdeverfahren R 1054/2008-4 aufzuheben,

den Widerspruch Nr. B 1 027 947, eingelegt am 30. Juni 2006, zurückzuweisen soweit diesem Widerspruch mit der Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 30. Mai 2008 stattgegeben wurde,

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht der Europäischen Union und des Verfahrens vor der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes (Marken, Muster und Modelle) aufzuerlegen,

hilfsweise, das Verfahren bis über den am 17. März 2010 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichten Löschungsantrag gegen die ältere deutsche Marke Nr. 302 15 015 "VINOTASIA" rechtskräftig entschieden wurde, auszusetzen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke "VITASIA" für Waren der Klassen 29, 30, 31, 32 und 33 (Anmeldung Nr. 4 691 101)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Vinotasia GmbH

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die deutsche Wortmarke "VINOTASIA" Nr. 302 15 015 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 35

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: teilweise Stattgabe dem Widerspruch

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/20091, da keine Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüberstehenden Marken bestehe

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).