Language of document :

Urteil des Gerichts vom 11. Juni 2014 – Syria International Islamic Bank/Rat

(Rechtssache T-293/12)

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik − Restriktive Maßnahmen gegen Syrien − Einfrieren von Geldern − Offensichtlicher Beurteilungsfehler − Beweislast − Antrag auf Schadensersatz)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Syria International Islamic Bank PJSC (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Laguesse und J.-P. Buyle)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: B. Dries

reffen, sow

ie auf SchadensersatzTenorDie Durchführungsverordnung (EU) Nr. 544/2012 des Rates vom 25. Juni 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien wird für nichtig erklärt, soweit sie die Syria International Islamic Bank PJSC betrifft.Der Durchführungsbeschluss 2012/335/GASP des Rates vom 25. Juni 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien wird für nichtig erklärt, soweit er die Syria Internatio

nal Is

lamic Bank betrifft.Der Schadensersatzantrag wird als unzulässig abgewiesen.Die Syria International Islamic Bank trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten.Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten sowie drei Viertel der Kosten, die der Syria International Islamic Bank entstande

n sind.