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Urteil des Gerichts vom 16. Oktober 2014 – Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T-297/12)1

(Außervertragliche Haftung – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Mitteilung von Informationen, die dem Ansehen der Klägerin abträglich sein sollen, durch die Kommission an Dritte – Immaterieller Schaden – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die Einzelnen Rechte verleiht)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Christianos und S. Paliou)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Lejeune und S. Delaude im Beistand von Rechtsanwalt E. Petritsi)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission Dritten mit Schreiben vom 3. Juli 2007 bestimmte Informationen über eine Verwaltungsuntersuchung der Kommission in Bezug auf die Klägerin und über deren Politik bei der Einstellung von Personal mitgeteilt hat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

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1     ABl. C 273 vom 8.9.2012.