Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 30. September 2010 - Jacobs/Europäische Kommission

(Rechtssache F-41/05)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Bewerber, die vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts auf einer Reserveliste standen - Einstufung in die Besoldungsgruppe in Anwendung der neuen ungünstigeren Vorschriften - Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Kurt Jacobs (Brügge, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: L. Vogel, avocat)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Krämer und K. Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission bezüglich der Einstufung des Klägers, der vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts auf einer Reserveliste stand, in Anwendung der ungünstigeren Vorschriften des neuen Statuts (Art. 12 des Anhangs XIII der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 723/2004 zur Änderung des Statuts der Beamten) und Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 205 vom 20.8.2005, S. 26 (die Rechtssache war zunächst beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-220/05 eingetragen und ist durch Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).