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Klage, eingereicht am 23. April 2007 - Cros / Gerichtshof

(Rechtssache F-37/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Alexia Cros (Howald, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Reveillaud)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 19. Juli 2006, mit der sie mit Wirkung vom 1. September 2006 als Juristin-Übersetzerin zur Beamtin auf Probe ernannt wurde, aufzuheben, soweit sie in die Besoldungsgruppe AD 7 eingestuft wurde;

festzustellen, dass sie rückwirkend zum 1. September 2006, dem Tag ihrer Ernennung, in die Besoldungsgruppe A*10 eingestuft wird, die der Besoldungsgruppe LA 6 vor Inkrafttreten der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten1 entspricht;

die vollständige Wiederherstellung ihrer Laufbahn rückwirkend zum 1. September 2006 anzuordnen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin rügt einen Verstoß der auf Art. 12 des Anhangs XIII des Beamtenstatuts gestützten angefochtenen Entscheidung gegen

die Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens CJ/LA/242, wonach die erfolgreichen Teilnehmer in die Besoldungsgruppe LA 7/LA 6 eingestellt würden;

den Gleichbehandlungsgrundsatz;

den Grundsatz des Vertrauensschutzes sowie gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Transparenz und der Fürsorge.

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1 - ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

2 - ABl. C 182 A vom 31. Juli 2002, S. 1.