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Klage, eingereicht am 12. Oktober 2023 – Fast Retailing/EUIPO – Gonnarue (GU)

(Rechtssache T-1027/23)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Fast Retailing Co. Ltd (Yamaguchi, Japan) (vertreten durch Rechtsanwalt J. M. Mora Cortés)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gonarrue, SL (San Sebastián, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke GU – Anmeldung Nr. 18 226 269

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Juli 2023 in der Sache R 0636/2022-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit darin die Beschwerde R 0636/2022-2 zurückgewiesen wird, und damit die Beschwerde R 0636/2022-2 zuzulassen, wobei die Beschwerde R 0636/2022-2 in dem Stadium belassen wird, in dem sie sich am 28. März 2023 befand, d. h. ausgesetzt bis zur Entscheidung über die Klage auf Nichtigerklärung der Unionsmarke Nr. 18 199 789;

dem EUIPO die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Hauptabteilung „Kerngeschäft“ und vor der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 102 Abs. 1 und/oder Art. 103 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Art. 70 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Verstoß gegen Art. 107 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Verstoß gegen den für die Europäische Union geltenden Grundsatz der Rechtssicherheit.

Verstoß gegen den für die Europäische Union geltenden Grundsatz der Gleichbehandlung.

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