Klage, eingereicht am 12. Oktober 2023 – Fast Retailing/EUIPO – Gonnarue (GU)
(Rechtssache T-1027/23)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Fast Retailing Co. Ltd (Yamaguchi, Japan) (vertreten durch Rechtsanwalt J. M. Mora Cortés)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gonarrue, SL (San Sebastián, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke GU – Anmeldung Nr. 18 226 269
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Juli 2023 in der Sache R 0636/2022-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit darin die Beschwerde R 0636/2022-2 zurückgewiesen wird, und damit die Beschwerde R 0636/2022-2 zuzulassen, wobei die Beschwerde R 0636/2022-2 in dem Stadium belassen wird, in dem sie sich am 28. März 2023 befand, d. h. ausgesetzt bis zur Entscheidung über die Klage auf Nichtigerklärung der Unionsmarke Nr. 18 199 789;
dem EUIPO die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Hauptabteilung „Kerngeschäft“ und vor der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 102 Abs. 1 und/oder Art. 103 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Art. 70 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Verstoß gegen Art. 107 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Verstoß gegen den für die Europäische Union geltenden Grundsatz der Rechtssicherheit.
Verstoß gegen den für die Europäische Union geltenden Grundsatz der Gleichbehandlung.
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