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Klage, eingereicht am 5. Februar 2024 – EveMotion/EUIPO – Wmk Trading (Pavillons)

(Rechtssache T-54/24)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: EveMotion GmbH (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Dahle)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Wmk Trading GmbH (Altenberge, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber des streitigen Musters oder Modells: Klägerin

Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell Pavillons – Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 5 490 596-0003

Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Dezember 2023 in der Sache R 436/2023-3

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und der Beteiligten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.

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