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Urteil des Gerichts vom 24. November 2010 - Kommission/Irish Electricity Generating

(Rechtssache T-323/09)1

(Schiedsklausel - Im Rahmen eines spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der nichtnuklearen Energie [1994-1998] geschlossener Vertrag - Nichterfüllung des Vertrags - Erstattung der Vorschüsse -Verzugszinsen - Versäumnisverfahren)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A.-M. Rouchaud-Joët und F. Mirza im Beistand von U. O'Dwyer und A. Martin, Solicitors)

Beklagte: Irish Electricity Generating Co. Ltd (Waterford, Irland)

Gegenstand

Auf eine Schiedsklausel gestützte Klage auf Verurteilung der Irish Electricity Generating Co. Ltd zur Rückzahlung eines Betrags von 180 664,70 Euro, der einem Teil der ihr von der Kommission im Rahmen des Vertrags WE/178/97/IE/GB gezahlten Vorschüsse entspricht, zuzüglich Verzugszinsen

Tenor

Die Irish Electricity Generating Co. Ltd wird verurteilt, an die Europäische Kommission einen Betrag von 180 664,70 Euro zurückzuzahlen, zuzüglich Verzugszinsen

-    zum Satz von 5,56 % pro Jahr ab dem 25. August 2003 bis zum Datum des vorliegenden Urteils;

-    zu dem nach irischem Recht, gegenwärtig Art. 26 des Debtors (Ireland) Act, 1840 (Gesetz über Schuldner), in geänderter Fassung, geltenden jährlichen Satz, begrenzt auf 5,56 % pro Jahr, ab dem Datum des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Begleichung der Schuld.

Die Irish Electricity Generating Co. Ltd trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 256 vom 24.10.2009.